NEWS aus der Praxis


Keine Angst vorm E-Rezept....

22 I 12 I 2023

ab dem 01.01.24 startet bundesweit das E-Rezept. In den letzten Wochen haben wir es in der Praxis getestet und sind nach anfänglichen Schwierigkeiten begeistert!

 

Sie müssen also keine Sorge vor der Umstellung haben!

 

 

Wie funktioniert es?

 

Sie bestellen wie gewohnt Ihre Rezepte über den von Ihnen bevorzugten Weg in der Praxis. Das geht telefonisch über das Rezepttelefon, per E-Mail, den Rezeptbestellbutton oder auch ganz klassisch vor Ort. Neu ist, dass sie kein Papierrezept mehr erhalten, sondern das Rezept mittels ihrer Versichertenkarte in jeder beliebigen Apotheke in ganz Deutschland einlösen können.

Ihre Karte muss dafür aber die elektronische Möglichkeit haben. Überprüfen Sie das bitte und wenden sich ggf an Ihre Krankenkasse.

 

Wenn Sie nicht selbst zur Apotheke gehen können, sondern die Medikamente von dort geliefert bekommen, sagen Sie uns bitte Bescheid und geben an, an welche Apotheke es versendet werden soll.

 

Wie gewohnt benötigen wir am Anfang eines jeden Quartals ihre Versichertenkarte einmalig zum Einlesen in der Praxis.

Ohne Einlesen der Karte zum Quartalsanfang – kein Rezept!

 

Im Rest des Quartals fällt der Gang zur Praxis zum Rezept abholen dann weg.

 

 

 

Mögliche Fallstricke:

 

Wenn Sie Rezepte über unsere Internetseite über den Button Rezeptbestellung oder über E-Mail oder über das Rezepttelefon bestellen, bedenken Sie bitte, dass das Rezept erst am Folgetag freigeschaltet wird. (genauso wie es aktuell erst am Folgetag abgeholt werden konnte) Sie müssen dann nicht mehr bei uns vorbeikommen, sondern gehen sofort in die Apotheke.

 

ALLE Privatrezepte (blau), BTM Rezepte (gelb) Verordnungen für Verbandsmaterial oder Hilfsmittel können aktuell noch nicht als E-Rezept ausgestellt werden. Hier gilt der alte Weg.

 

Die gematik-App kann auch zur Rezeptbestellung genutzt werden.

 

Falls Sie diesen, im Moment noch sehr komplizierten, Weg wählen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse für die Freischaltung.

 

In Kürze:

 

1.       Quartalsanfang – Versichertenkarte in Praxis einlesen

2.      Rezeptbestellung wie immer

3.      Abholen mit Versichertenkarte in jeder beliebigen Apotheke

 

 

Wie immer braucht es für neue Wege etwas Zeit sich umzustellen und vielleicht hakt es das ein oder andere Mal auch noch ein bisschen. Wir sind aber sicher, das wir es gemeinnsam meistern werden.

 

Das E-Rezept wird für alle Beteiligten ein echter Gewinn sein.